AGB
Impressum
Stand: 26. März 2003
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Berberich GmbH
1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot
2.1.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß und Gewichtsangaben etc. gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich nicht etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den dazugehörigen Unterlagen ein Eigentums und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.
2.2.
Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmalen an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmalen an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
3. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung beginnen.
4. Preise, Gefahrübergang
4.1.
An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder Leistungen halten wir uns vier Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem in § 24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern oder leisten wir zu unseren am Tage des Gefahrübergangs gültigen Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers.
4.2.
Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - für Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Unterganges bei der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über.
4.3.
Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
5. Lieferung
5.1.
Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Enden der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versand die Versandbereitschaft gemeldet ist.
5.2.
Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von jeder Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu auch die Erfüllung der restlichen Verpflichtungen abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von jeder Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu auch die Erfüllung der restlichen Verpflichtungen abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
5.3.
Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, so kann nach Fristablauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden.
6. Gewährleistung
6.1.
Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Weitergehende Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
6.2.
Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Fehler gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst nach dem zweimaligen Fehlschlag kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
6.3.
Im übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, daß Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - und gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn ein evtl. Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden, fehlerhafte Software und Schäden durch Computerviren. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
6.4.
Im übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.
6.5.
Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.
7. Zahlung, Verzug
7.1.
Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.
7.2.
Wechsel können wir hereinnehmen, wenn uns die entstehenden Auslagen für Diskont- und sonstige Spesen vergütet werden.
7.3
Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
7.4.
Mit unseren Forderungen kann nur dann Aufrechnung erklärt werden, wenn dem Besteller ein unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zusteht.
7.5.
Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab ggf. vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, §353 HGB.
7.6.
Unsere Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde oder Mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit es sich aus Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert worden sind, daß sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.
8.2.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
8.3.
Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
8.4.
Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen über seinen Kunden vorzubehalten.
9.
9.1.
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.
9.2.
Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.
9.3
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks ergebenden Verpflichtungen.
9.4.
Als Gerichtsstand gilt das für unseren Niederlassungssitz dem jeweiligen Streitwert nach zuständigen Gericht. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt dieser Gerichtsstand nur für das Mahnverfahren.